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Die Losung

Viele Völker werden hingehen und sagen: Kommt, lasst uns auf den Berg des HERRN gehen, zum Hause des Gottes Jakobs, dass er uns lehre seine Wege und wir wandeln auf seinen Steigen!

Jesaja 2,3

Weil wir durch das Blut Jesu die Freiheit haben zum Eingang in das Heiligtum, den er uns aufgetan hat als neuen und lebendigen Weg, so lasst uns hinzutreten mit wahrhaftigem Herzen in vollkommenem Glauben.

Hebräer 10,19.20.22

Wissenswertes

Mit der Einführung des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes (KKVwG)  zum 1. Mai 2009 wurden erstmals in der Nordelbischen Kirche die Verwaltungen gesetzlich geregelt. Sie haben nun  einen beschriebenen Auftrag.

Das kirchliche Verwaltungszentrum Dithmarschens trägt nach den Ausführungen zum Überleitungsvertrag den amtlichen Namen “Rentamt Dithmarschen”. Dieser Name hat sich bereits mit der Zusammenlegung der beiden ehemaligen Rentämter Heide (Norderdithmarschen) und Meldorf (Süderdithmarschen ) seit Anfang 2006 etabliert und ist sowohl im internen Kirchenbereich als auch in der Öffentlichkeit bekannt.
Die Zentralisierung und Organisation von Verwaltungsaufgaben hat sich bewährt und wird durch eine Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisationen sowie einer qualifizierten Mitarbeiterschaft gestärkt.
Das Rentamt Dithmarschen ist ein hochmodernes Dienstleistungszentrum für alle Aufgaben des Kirchenkreises sowie der Aufgaben der kirchenkreisangehörigen 32 Kirchengemeinden mit ihren Einrichtungen. Die Aufgabenerfüllung und Inanspruchnahme des kirchlichen Verwaltungszentrums regelt sich durch die Kirchenkreissatzung, durch Geschäftsordnung für das Rentamt Dithmarschen sowie durch das KKVwG und dem dazu gehörenden Leistungskatalog. Dazu gehört die Begleitung und Erledigung von Aufgaben sowie die erstinstanzliche Beratung von Kirchenvorständen und Funktionsträgern in allen Verwaltungsangelegenheiten.
Das Rentamt gliedert sich in die sogenannten Dienstleistungsbereiche Finanzen, Liegenschaften, Personal sowie Bau und Sicherheit. Dazu nimmt es  die Aufsicht über die Kirchengemeinden wahr und ist für die kirchenaufsichtlichen Genehmigungen nach Verfassung zuständig. Besondere Bereiche sind die Stabstellen EDV und die Kindertagesstätten sowie die Fachgebiete Revision, Kirchensteuern, Kindertagesstättenfachberatung, Meldewesen, Archiv und der zentrale Datenschutz.