02/07/2024 0 Kommentare
Wahlbenachrichtigungen zur Kirchenwahl 2022
Wahlbenachrichtigungen zur Kirchenwahl 2022
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Wahlbenachrichtigungen zur Kirchenwahl 2022
Dithmarschen (zab) Es gibt Post von der Nordkirche – herzliche Einladung zur Kirchengemeinderatswahl: Alle Mitglieder der evangelisch-lutherischen Kirche, die am Wahltag (27. November 2022) mindestens 14 Jahre alt sind, erhalten in den kommenden Tagen und Wochen ihre Wahlbenachrichtigungen. In Dithmarschens 29 Gemeinden werden insgesamt 65.762 Mitglieder angeschrieben. Gewählt werden die Kirchengemeinderäte dann am ersten Advent. Derzeit werden die Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt und vorgestellt – in den 29 Kirchengemeinden sind insgesamt 239 Mandate zu vergeben.
Auftrag und Arbeit von Kirchengemeinde und Kirchengemeinderäten sind in der „Kirchengemeindeordnung“ beschrieben: Die Kirchengemeinderäte tragen gemeinsam mit den Pastorinnen und Pastoren die Verantwortung für die Gemeinde. Da geht es unter anderem um die Arbeit für Kinder, Jugendliche und Senioren, um Angebote in der Kirchenmusik und Bildung. Und nicht zuletzt sind die Kirchengemeinderäte verantwortlich für Gottesdienste und Personal – sie wirken auch bei der Besetzung von Pfarrstellen mit -, Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Sie fördern die Beziehungen der Gemeinde vor Ort und vertreten sie in der Öffentlichkeit. Ab 14 Jahren kann gewählt werden. Eine Kandidatur ist ab 18 Jahren möglich. Gewählt wird für sechs Jahre, kürzere Mitwirkungszeiten sind möglich.
Sonja Keck, Präses der Dithmarscher Kirchenkreis-Synode: „Die Kirchenmitglieder haben die Wahl: Mit ihrer Stimme entscheiden sie über die Leitung und Zukunft ihrer Kirchengemeinde, wie es dem evangelischen Grundverständnis des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen entspricht.“
Wahltag ist der 27. November 2022. Jedoch können alle Wählerinnen und Wähler ihre Stimme bereits ab dem 3. Oktober 2022 in den jeweiligen Kirchengemeinden oder über die Beantragung auf Zusendung von Briefwahlunterlagen abgeben. Alle Informationen rund um die Wahl stehen in dem Schreiben, auch zu den verschiedenen Möglichkeiten der Briefwahl vor Ort und zuhause. Wie groß der Kirchengemeinderat ist, legt jede Kirchengemeinde selbst fest. Allein die Mindestanzahl von fünf durch die Gemeindeglieder zu wählenden Personen ist durch das Gesetz festgelegt. Kraft ihres Amtes sind die Pastorinnen und Pastoren Mitglieder im Kirchengemeinderat. Die zu wählenden Personen müssen immer die Mehrheit im Kirchengemeinderat bilden. Hauptamtlich Mitarbeitende (inklusive der Pastorinnen) dürfen sogar nicht mehr als ein Drittel des Gremiums stellen.
Mehr Infos gibt es hier: https://www.kirche-wahl.de/
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