Magaard und Steen kandidieren für Schleswig

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Magaard und Steen kandidieren für Schleswig

Schleswig - Am 1. November geht der Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, Gothart Magaard, in den Ruhestand. Der Wahlvorbereitungsausschuss der Landessynode hat jetzt für die Nachfolge Pastor Friedemann Magaard, Gemeindepastor in Husum, und Pastorin Nora Steen, theologische Leiterin des Christian Jensen Kollegs in Breklum (CJK), vorgeschlagen. Beide haben ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt. Die Wahl durch die Landessynode ist am 24. Juni  in der Rendsburger Christkirche vorgesehen.

„Ich freue mich sehr, dass der Vorbereitungsausschuss nach intensiven Beratungen zwei derart profilierte Persönlichkeiten aus dem Bereich unserer Nordkirche vorschlägt“, erklärt Ulrike Hillmann, die Präses der Landessynode. Beide würden über ein ausgeprägtes theologisches Profil sowie über Leitungs- und Lebenserfahrung verfügen, so die Präses. Sie ist die Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses und wird den Vorschlag auch auf der Wahlsynode begründen.

Friedemann Magaard wurde 1965 in Flensburg geboren und studierte evangelische Theologie in Bethel/Bielefeld, Heidelberg und Hamburg. Seine erste Gemeindepfarrstelle hatte Magaard von 1994 bis 2007 in Lunden. Zehn Jahre lang war er zugleich für die Öffentlichkeitsarbeit im damaligen Kirchenkreis Norderdithmarschen verantwortlich. Magaard war in der Organisationsentwicklung tätig und wurde 2009 theologischer Leiter und Geschäftsführer des Christian Jensen Kollegs in Breklum. Seit 2018 ist er Gemeindepastor in Husum. Er veröffentlicht seit 1999 Radioandachten. Friedemann Magaard lebt mit seiner Ehefrau in Husum. Die beiden haben drei Kinder und zwei Enkel. 

Nora Steen wurde 1976 in Braunschweig geboren und studierte Evangelische Theologie in Leipzig, Berlin und Göttingen. Sie arbeitete als Gemeinde- und Schulpastorin, sprach unter anderen fünf Jahre lang das „Wort zum Sonntag“ bei der ARD und ist seit 2018 theologische Leiterin und Geschäftsführerin des Christian Jensen Kollegs in Breklum/Nordfriesland, einem ökumenischen Tagungs- und Bildungszentrum der Nordkirche. Nora Steen lebt mit ihrem Mann und drei Kindern in Breklum.


So geht es weiter: Laut Bischofswahlgesetz besteht nach Bekanntgabe des Wahlvorschlages bis fünf Wochen vor dem Wahltag, also bis zum 19. Mai, Gelegenheit für die Synodalen, weitere Kandidatinnen oder Kandidaten zu benennen. Diese müssen von einem Viertel der gesetzlichen Anzahl von 156 Mitgliedern der Landessynode unterstützt werden und zur Annahme der Wahl bereit sein.

Das Präsidium der Landessynode hat bislang zwei Termine für Vorstellungsgottesdienste der Kandidierenden im Schleswiger Dom vorgesehen. Friedemann Magaard wird am Sonnabend, 20. Mai, und Nora Steen am Pfingstmontag, 29. Mai, predigen. Die Gottesdienste beginnen jeweils um 14 Uhr. Im Anschluss an den Gottesdienst wird es für die Anwesenden jeweils Gelegenheit geben, mit den Kandidierenden ins Gespräch zu kommen.

Anstelle des bislang üblichen Vortrags werden die Kandidierenden erstmalig einen digitalen Impuls in Form eines 15-minütigen Videos als theologische Zeitansage zu einer Herausforderung unserer Zeit setzen.

Die eigentliche Wahl der Bischöfin bzw. des Bischofs findet am 24. Juni in der Rendsburger Christkirche statt. Der Gottesdienst beginnt um 12 Uhr und wird von Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt geleitet. Den Wahlvorschlag wird Präses Ulrike Hillmann einbringen. Im Anschluss haben die Kandidierenden Gelegenheit sich den Synodalen in etwa 20 Minuten vorzustellen. Danach beginnt die Wahl, die sich an diesem Tag auf bis zu vier Wahlgänge erstrecken kann.

Der Sprengel Schleswig und Holstein ist mit 868.543 evangelischen Christinnen und Christen der größte in der Nordkirche. Zu ihm gehören die acht Kirchenkreise Dithmarschen, Altholstein, Nordfriesland, Ostholstein, Plön-Segeberg, Rantzau-Münsterdorf, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die Nordschleswigschen Gemeinde in Dänemark mit insgesamt 328 Kirchengemeinden.

Zu den zentralen Aufgaben einer Bischöfin/eines Bischofs gehört die geistliche Leitung des Sprengels sowie die Vertretung der Nordkirche im kirchlichen und öffentlichen Leben, die Ordination und Beauftragung von Pastorinnen und Pastoren, der Vorsitz im Sprengelkonvent der Pröpstinnen und Pröpste, die Förderung des theologischen Nachwuchses, der Kirchengemeinden, Mitarbeitenden, Pastorinnen und Pastoren und der Ehrenamtlichen in ihrem Dienst sowie der Dienste und Werke. 

Alle Bischöfinnen und Bischöfe der Nordkirche werden auf Vorschlag des Wahlvorbereitungsausschusses von der Landessynode auf zehn Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

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