02/07/2024 0 Kommentare
Ein Gottesbezug schützt den Menschen vor sich selbst
Ein Gottesbezug schützt den Menschen vor sich selbst
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Ein Gottesbezug schützt den Menschen vor sich selbst
Nennen wir es eine „Höhere Instanz“ oder „Relative Transzendenz“, nennen wir es „Gott“, „Allah“ oder „Jahwe“? Oder vermeiden wir es lieber grundsätzlich, von etwas zu sprechen, was in menschlicher Vernunft nicht aufzugehen vermag? Politiker und Gäste, die an der Veranstaltung zum Gottesbezug im Kreishaus Heide teilnahmen, beschäftigten sich tiefgehend mit der Frage, wer oder was dem Menschen Halt und Orientierung geben kann.
Peter Harry Carstensen, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, war als Vertreter der Volksinitiative gekommen, die sich für eine Aufnahme des Gottesbezugs einsetzt. „Die Verantwortung vor Gott hat mir sehr viel Freiheit gegeben, auch mal anderer Meinung zu sein als alle anderen“, erzählte er. Birte Pauls hatte im Landtag gegen den Gottesbezug gestimmt: „Ich habe eine Verantwortung für alle Bürger“, sagte sie, „wenn sich Atheisten nicht auf einen Gott beziehen möchten, darf ich sie nicht ausschließen.“
Es ging um Demut, und es ging auch um Verantwortung. „Demut kann man nicht verordnen“, sagte Birte Pauls (SPD), während sich OIiver Kumbartzky (FDP), Hans-Jörn Arp (CDU) und Bernd Voß (Bündnis 90/Die Grünen) einig waren, dass ein Bezug auf Gott für ein Wertesystem von Toleranz und Nächstenliebe stehe, dass dieser Gesellschaft Not tue. Dass es bei diesem Gottesbezug nicht allein um das Christentum gehen könne, sondern dass es alle betreffe, die sich in irgendeiner Weise einem höheren Wesen verbunden fühlen, stand außer Frage. Aber ob ein Gottesbezug in der Weimarer Verfassung zum Beispiel die Grauen des Nationalsozialistischen Terrors hätte verhindern können, wurde allgemein bezweifelt.
„Die Formulierung muss überarbeitet werden“, so Peter Harry Carstensen. Gleichzeitig warb er dafür, am Wort „Gott“ in der Verfassung festzuhalten, so verschieden man den Begriff auch inhaltlich füllen möge.
Aller Voraussicht nach wird die Volksinitiative ihr Ziel erreichen und den Abgeordneten noch vor der Sommerpause die nötigen 20000 Unterschriften vorlegen können. Dann muss sich der Landtag erneut mit der Frage nach einem Gottesbezug beschäftigen. Eine gute Kompromiss-Formel könnte eine Lösung sein, das deuteten die Gespräche des Abends an, auch wenn zu bezweifeln bleibt, dass der Landtag seinen gut überlegten Entschluss vom Herbst 2014 gegen einen Gottesbezug in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung zurücknimmt.
„Eine Verfassung schützt die Minderheit vor der Mehrheit, ein Gottesbezug schützt den Menschen vor sich selbst“, sagte Oliver Kumbartzky. Er überreichte an diesem Abend formell seine Unterschrift für die Volksinitiative an ihren Vertreter Peter Harry Carstensen.
Lesen Sie als Kommentar gerne noch das Schlusswort unserers Propstes Dr. Andreas Crystall. Sie finden es hier
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