02/07/2024 0 Kommentare
Ehrenamt mit Verantwortung
Ehrenamt mit Verantwortung
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Ehrenamt mit Verantwortung
In den 29 Gemeinden des Kirchenkreises beginnt jetzt die heiße Phase. Die Wahlvorschlagslisten wurden bis zum 18. September grundsätzlich erstellt, die Kandidaten stellen sich vor: Am 1. Advent ist Kirchenwahl. Dann werden in ganz Dithmarschen neue Kirchengemeinderäte gewählt. Damit dabei nichts schief geht, sind seit Monaten die Wahlbeauftragten der Kirchengemeinden aktiv.
Rolf Eis und Swantje Kruse als Wahlbeauftragte des Kirchenkreises begleiten die Kirchengemeinden auf dem Weg zur Wahl und sind seit nunmehr gut einem Jahr in den Kirchspielen unterwegs, um über die notwendigen Schritte zu informieren. „Es ist die erste Wahl der fusionierten Nordkirche, einiges hat sich verändert, unter anderem der Wahlzeitraum“, erklärt Rolf Eis. Für den Kirchenkreis Dithmarschen wurde als Wahltag der 27. November festgelegt.
Neu ist, dass dieses Mal alle religionsmündigen Christen an die Wahlurne gerufen werden. Das bedeutet: Alle Getauften, die zum 13. November 14 Jahre alt sind, dürfen wählen. Um selber Kirchengemeinderat/Kirchengemeinderätin zu werden, muss man allerdings 18 Jahre alt sein und die Unterstützung von fünf Gemeindegliedern haben.
Der Kirchengemeinderat verantwortet den Gottesdienst und das gemeindliche Leben. Er ist für die Gebäude und Liegenschaften zuständig, und auch die Mitarbeitenden der Gemeinde fallen in seinen Verantwortungsbereich. Das Gremium entscheidet über die Besetzung der Pfarrstelle und natürlich über die Verteilung der vorhandenen Gelder im Haushaltsplan. „Wir versuchen, die Kirchengemeinderäte von Verwaltungsarbeit zu entlasten“, so Rolf Eis. Darum wurde das Kitawerk gegründet, und ein Friedhofswerk ist in Arbeit. So bleibt den Verantwortlichen mehr Zeit für die „Kür“, für diakonische Aufgaben in der Gemeinde, für Jugendarbeit und Seelsorge, für Gottesdienst und Gemeinschaft.
Und das muss nicht immer in langen, monatlichen Abendsitzungen beraten werden, so Rolf Eis. Man könne auch ganz andere Modelle denken: vormittags mit Kinderbetreuung, man könne die Arbeit in Fach-Ausschüsse delegieren und vielleicht nur vier Mal im Jahr als großes Gremium zusammenkommen – gemeinsam mit Swantje Kruse berät er gerne, wo alternative Formen gesucht werden. Beide wissen um die Möglichkeiten und die Grenzen, die die Verfassung setzt.
Denn die ist darauf bedacht, dass in evangelischen Gemeinden alles geordnet, demokratisch und rechtmäßig zugeht. So muss das Ehrenamt im Kirchengemeinderat immer eine Zweidrittelmehrheit gegenüber dem Hauptamt besetzen. Vorsitz oder stellvertretender Vorsitz – einer der beiden Posten muss vom Ehrenamt besetzt sein, den jeweils anderen Posten bezieht einer der OrtspastorInnen. Und auch die Wahl selber muss vorschriftsmäßig vollzogen werden: Es gibt Wahlbenachrichtigungskarten, in größeren Gemeinden verschiedene Wahlbezirke und in manchen Flächengemeinden auch Stimmbezirke, die sicherstellen, dass auch kleinere Orte in großen Kirchengemeinderäten vertreten sind.
Bis zur Wahl gibt es noch eine Menge für die Kirchengemeinden, Wahlbeauftragten, Wahlausschüsse und Wahlvorstände zu tun, z.B. die laufende Aktualisierung der Wählerlisten usw. Am Wahltag selber werden dann Rolf Eis und Swantje Kruse den ganzen Tag im Büro für Nachfragen zur Verfügung stehen, auch um spätabends die Wahlergebnisse entgegen zu nehmen.
Nach der Wahl werden die Kirchengemeinderäte offiziell in ihr Amt eingeführt und verpflichtet. Das geschieht in einem Gottesdienst spätestens im Januar. In einer unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung wählen sie ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertretung. Vielerorts werden Ausschüsse gebildet und Vertreter für übergemeindliche Gremien benannt. Ab August bis Ende September werden die Kirchenkreissynoden gewählt. Dazu trifft die KK-Synode Dithmarschen im November 2016 Entscheidungen zur neuen Größe der KK-Synode, des Wahlzeitraumes und der Wahlbezirke. Wahlkörper für die neu zu wählenden Synodalen sind die Kirchengemeinderäte in den Wahlbezirken. Die Konstituierung der neuen KK-Synode Dithmarschen wird dann erst im Frühjahr 2018 sein. Bis dahin bleiben die alten Vertreter im Amt.
Eine Legislaturperiode dauert sechs Jahre. Lang genug, sich gründlich einzuarbeiten, kurz genug, um irgendwann den Staffelstab auch weiterzugeben. „Wir haben ein tolles Ehrenamt an vielen Stellen“, sagt dazu Propst Dr. Andreas Crystall und dankt besonders jenen, die in der durch die Fusion verlängerte vergangene Legislaturperiode von acht Jahren Gemeindeleben gestaltet haben. Kompetenz und Erfahrung wachsen in diesem Zeitraum, gut vernetzte Menschen seien ein besonderer Schatz für das ehrenamtliche Leitungswesen. „Die Arbeit im Kirchengemeinderat ist ja eine Form der Umsetzung des Priestertums aller Gläubigen“, so der Propst, „die inhaltliche Zweckbestimmung ist die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat.“
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