„Messiah“ fällt aus, Pop-Gottesdienst und Schul-Gottesdienst verschoben

„Messiah“ fällt aus, Pop-Gottesdienst und Schul-Gottesdienst verschoben

„Messiah“ fällt aus, Pop-Gottesdienst und Schul-Gottesdienst verschoben

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„Messiah“ fällt aus, Pop-Gottesdienst und Schul-Gottesdienst verschoben

Dithmarschen - Die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland setzt sich fort – der Kirchenkreis Dithmarschen hat in den vergangenen Tagen seine Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten), Kirchengemeinden, Dienste und Werke über die jeweils aktuelle Lage informiert und Empfehlungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen ausgesprochen. „Die Situation muss derzeit täglich neu beurteilt werden“, so Dithmarschens Propst Dr. Andreas Crystall. „Als Veranstalter von Gottesdiensten und vielen anderen Begegnungsformaten tragen wir als Kirche hier besondere Verantwortung.“ Das betrifft auch große Ereignisse für das kommende Wochenende: Das Musical „Messiah“, das am Sonnabend (14. März) in der Wesselburener St. Bartholomäus-Kirche gezeigt werden sollte, wurde von den Veranstaltern abgesagt. Das Geld für die bereits erworbenen Eintrittskarten wird an den Vorverkaufsstellen erstattet. Der Pop-Gottesdienst, der ursprünglich am kommenden Sonntag (15. März)  in Hennstedt gefeiert werden sollte, wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Verschoben wird auch der Schul-Gottesdienst für die Heider St. Georg-Schule, der ursprünglich morgen früh gefeiert werden sollte. Das für Sonntag geplante Konzert des St. Martini-Orchesters in Tellingstedt wurde gestern abgesagt, ebenso der Internationale Frauen-Kochtreff in Heide (18. März) und die Veranstaltung zum Interreligiösen Dialog (24. März, ebenfalls Heide). 

Der Kirchenkreis hat am Mittwoch Pastorinnen und Pastoren sowie alle Verantwortlichen in den 29 Dithmarscher Kirchengemeinden über den derzeitigen rechtlichen Rahmen und die aktuellen Handlungsempfehlungen der Nordkirche in Bezug auf Gottesdienste informiert. Hier geht es insbesondere um die Frage, ob Gottesdienste überhaupt oder in eingeschränkter Form gefeiert werden sollen. „Das Land hat Veranstaltungen mit 1000 oder mehr Teilnehmern verboten. Bei kleineren Veranstaltungen wie Gottesdiensten entscheiden derzeit letztlich die Kirchengemeinderäte selbst, was stattfinden soll und kann“, so Propst Dr. Crystall. Vorbehaltlich konkreter Empfehlungen oder Weisungen der zuständigen Gesundheitsbehörden sollten Kirchengemeinden zurzeit Angebote aufrechterhalten, die mit den empfohlenen Schutzvorkehrungen zu realisieren sind. „Besonders wichtig ist jetzt die Einhaltung der standardgemäßen Hygienemaßnahmen. Dazu gehört beispielsweise, dass derzeit auf das übliche Handgeben zur Begrüßung verzichtet werden sollte“, sagt der Propst, „und dass möglichst eine Gelegenheit für Handhygiene geschaffen werden sollte.“ Die Feier des Abendmahls kann vorerst ausgesetzt werden, Angebote für besondere Risikogruppen sollten erst einmal verschoben werden. „Die Handlungsempfehlungen der Nordkirche sind hier hilfreich“, so Crystall.  

Auch auf den Arbeitsalltag in der Kirchenkreis-Verwaltung, in den Diensten und Werken und deren Einrichtungen hat die aktuelle Entwicklung teilweise erhebliche Auswirkungen. So werden derzeit interne Veranstaltungen wie Fortbildungen und Mitarbeiterversammlungen verschoben und bevorstehende Dienstreisen sehr genau überprüft. „Was verschoben werden kann, sollte vorerst auch verschoben werden“, rät Propst Crystall. „Nach allem, was wir von den Experten hören, geht es vor allem darum, dass wir Zeit gewinnen. Dafür kann jeder Einzelne etwas tun.“  

Die Leitungskräfte in den evangelischen Kindertagesstätten waren bereits am Dienstag gebeten worden, die vom Kreis Dithmarschen veröffentlichten Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten umzusetzen. Personen, die sich innerhalb der vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets keine Kindertagesstätten betreten.

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