Kirchenkreis-Synode tagt am 8. September

Kirchenkreis-Synode tagt am 8. September

Kirchenkreis-Synode tagt am 8. September

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Kirchenkreis-Synode tagt am 8. September

Heide – Am Sonnabend, 8. September, tagt die Synode des Kirchenkreises Dithmarschen zum dritten Mal in der laufenden Wahlperiode. Um 9 Uhr beginnt die Tagung in Heide mit einem Gottesdienst im Gemeindehaus St. Jürgen (Markt 26a). Auf der Tagesordnung stehen unter anderem das bevorstehende Jubiläum der Urlauberseelsorge und die Wahl von Mitgliedern der nächsten Landessynode.

Im Jahr 1969 hatte der damalige Kirchenkreis Norderdithmarschen erstmals eine Planstelle für die Kurseelsorge (seit 2009 Urlauberseelsorge) mit Sitz in Büsum eingerichtet. Heute leistet sie neben Büsum auch auf Helgoland kirchliche Urlauberarbeit. Im kommenden Jahr soll das 50-jährige Bestehen groß gefeiert werden – die Kirchenkreis-Synode wird einen entsprechenden Arbeitsausschuss ins Leben rufen.

Anschließend wird das Dithmarscher Kirchenparlament insgesamt vier Gemeinde- und zwei Pastorensynodale sowie einen Mitarbeitersynodalen für die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) wählen. Der Landessynode gehören insgesamt 156 Mitglieder aus dem gesamten Bereich der Nordkirche an. Sie gehört zur Leitungsebene der Nordkirche, ebenso wie die Kirchenleitung und der Landesbischof.


Am 8. September stellen sich zur Wahl:

Gemeinde
Sven Brandt aus Nordhastedt

Friederike Kruse aus Helse

Karen Meyenburg aus Wesselburen

Volkmar Schadwinkel aus Büsum

Telse Vogt aus Brunsbüttel

Mitarbeiter

David Göttsche aus Burg

Torge Tietje aus Heide

Frank Zabel aus Wesselburen

Pastorinnen und Pastoren

Thomas Baum aus Meldorf

Astrid Buchin aus Heide

Dr. Andreas Crystall aus Meldorf

Luise Jarck‐Albers aus Heide


Insgesamt 77 Frauen und Männer gehören dem Dithmarscher Kirchenparlament an – 70 gewählt, 7 vom Kirchenkreisrat berufen. Die Kirchenkreissynode ist die Vertretung der Gesamtheit der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke innerhalb des Kirchenkreises. Sie berät und beschließt im Rahmen des Kirchenrechtes über die Angelegenheiten des Kirchenkreises, beispielsweise über den Haushalt. Die Synode besteht, wie andere kirchliche Gremien auch, mehrheitlich aus so genannten Laien. Aus der Mitte der Synode werden das Präsidium, Ausschüsse und der Kirchenkreisrat gewählt. Der Kirchenkreisrat, dem der Propst von Amts wegen angehört, hat die Aufsicht über die Kirchengemeinden und führt die Geschäfte. Er setzt Synodenbeschlüsse um und bereitet Entscheidungen der Synode vor. Die Wahlperiode der Kirchenkreissynode läuft über sechs Jahre.

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