02/07/2024 0 Kommentare
Kirchenkreis-Synode beschließt Haushalt und Präventionsschutzkonzept
Kirchenkreis-Synode beschließt Haushalt und Präventionsschutzkonzept
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Kirchenkreis-Synode beschließt Haushalt und Präventionsschutzkonzept
Büsum - Die Synode des Kirchenkreises Dithmarschen hat heute (12. November) in Büsum den Haushalt für das kommende Jahr beschlossen. Zudem stellten die Synodalen mit einem Präventionsschutzkonzept die Weichen für weitere Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Auf der Tagesordnung stand auch eine organisatorische Anpassung von Kitawerk und Beratenden Diensten im Diakonischen Werk des Kirchenkreises Dithmarschen.
Bei den Haushaltsberatungen machte Kirchenkreis-Kämmerer Torben Lüdke (Foto) die Synodalen auf die Unwägbarkeiten durch hohe Energiekosten und inflationäre Entwicklung aufmerksam: „Wenn die Inflation auf dem hohen Level bleibt, dann sind die dringend notwendigen und haushaltsstützenden Mehreinnahmen binnen einen Jahres aufgezehrt.“ Für das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich laut Kirchensteuer-Prognose der Nordkirche für den Kirchenkreis Dithmarschen eine Zuweisung in Höhe von rund 11,37 Millionen Euro – das sind rund 1,17 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Weitere Einnahmen (unter anderem aus Rücklagenentnahmen zur Stützung von Baumaßnahmen) führen zu einer Gesamtverteilmasse in Höhe von rund 12,4 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen Ausgaben in Höhe von 13,3 Millionen Euro – unter anderem durch Zuweisungen an die Gemeinden, aber auch zur Kompensation der erheblich gestiegenen Energiekosten. Die Kirchengemeinden erhalten im kommenden Jahr für ihre Arbeit vor Ort 30 Euro pro Gemeindeglied, hinzu kommen Zusatzleistungen, beispielsweise für Gebäude und Kirchenmusik. Am Ende ist im kommenden Jahr ein Fehlbetrag von fast 890.000 Euro zu erwarten. Lüdke: „Der Haushalt des Kirchenkreises enthält alle mit größter Sorgfalt und unter konservativen Planungsansätzen zu prognostizierenden finanziellen Unwägbarkeiten. Wie immer gilt: Abgerechnet wird zum Schluss – und die bisherigen Jahresrechnungen untermauern diese These. Der Kirchenkreis befindet sich mit seiner soliden Rücklagenausstattung in einem Strukturprozess, um sich auf die Herausforderungen der kommenden Jahre weiter vorzubereiten.“
Beschlossen wurde ebenfalls ein neues Kirchenkreis-Präventionsschutzkonzept. Grundlage bei der Erarbeitung waren die im Jahr 2013 vom Kirchenkreis Dithmarschen entwickelten und von der Synode verabschiedeten „Leitlinien gegen grenzverletzendes Handeln“ sowie das Präventionsgesetz der Nordkirche. Mit dem aktuellen Synodenbeschluss liegt für Dienste und Werke, Arbeitsstellen und Fachbereiche des Kirchenkreises nun ein Schutzkonzept vor, das umfassend abgestimmt wurde und ab sofort gültig sein wird. Jenny Nehrdich (Foto), Präventionsbeauftragte des Kirchenkreises: „Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, wirksame Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe bei sexualisierter Gewalt zu ergreifen.“ Damit insbesondere Kinder und Jugendliche in allen kirchlichen Räumen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können, wurden Risikoanalysen erstellt und haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende des Kirchenkreises geschult. Nehrdich: „Keine Form grenzverletzenden Handelns wird von uns toleriert!“ Zum Schutzkonzept gehören beispielsweise Erklärungen zur Prävention, Hinweise zur Meldepflicht, ein Verhaltenskodex und Schulungen. Derzeit wird ein e-Learning-Modul erarbeitet, mit dem auch die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Kirchengemeinden intensiv geschult werden sollen. Denn: „Jeder kirchliche Träger – also auch jede Kirchengemeinde – ist gesetzlich verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln“, so Nehrdich. Um dies umzusetzen, wurde im Kirchenkreis bereits ein Präventionsnetzwerk eingerichtet: In allen sechs Kirchspielen sind Präventionsbeauftragte benannt und erarbeiten bereits Schutzkonzepte mit den Kirchengemeinden.
Auf der Tagesordnung stand ebenso eine Anpassung im Diakonischen Werk des Kirchenkreises. Beratende Dienste und Kitawerk sollen künftig organisatorisch eigenständiger aufgestellt werden. „Beide Einrichtungen werden von sehr unterschiedlichen Alltags- und Lebenswirklichkeiten geprägt“, sagte der Geschäftsführer der Beratenden Dienste, Pastor Andreas Hamann. Die Finanzierungswege in beiden Einrichtungen seien deutlich zu unterscheiden. Ute Friedrichsen, Geschäftsführerin des Kitawerkes: „Das Kitawerk ist eine sehr große Organisation mit etwa 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem umfangreichen Gebäudebestand. Es muss eher langfristig planen und arbeiten. Die Beratenden Dienste sind vergleichsweise klein, arbeiten aber sehr flexibel und reagieren sehr kurzfristig im Rahmen ihres diakonischen Auftrags. Wir bleiben Partner und arbeiten inhaltlich eng zusammen.“ Das Kitawerk fungiert weiterhin unter seinem Namen, die Beratenden Dienste werden zum ‚Diakonischen Werk‘. Beide bleiben jeweils unselbständige Einrichtungen des Kirchenkreises Dithmarschen.
Die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen hatte zu Beginn der Tagung die Kreispräsidentin angesprochen: Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Energiekrise und Inflation – „‘Unser täglich Brot‘ wird für viele Menschen fast zu einem Luxusgut angesichts der steigenden Preise“, so Ute Borwieck-Dethlefs. Die Menschen bräuchten gerade in diesen Zeiten einen Hafen – „für viele Menschen ist der Kirchenkreis Dithmarschen ein Hafen des Glaubens, des Friedens und des Zusammenhalts.“ Borwieck-Dethlefs dankte Haupt- und Ehrenamtlichen für ihre Arbeit, „unsere Kirche ist ein unverzichtbarer Partner im vielseitigen und verlässlichen Netzwerk zur Hilfe der Menschen in Dithmarschen“.
Die Präses der Kirchenkreissynode, Sonja Keck, rief am Ende der Tagung noch einmal eindringlich zur Beteiligung an der bevorstehenden Kirchenwahl (1. Advent) auf. „Die Kirchengemeinderatswahlen sind für unsere Kirche elementar: Wir wählen Menschen, die sich für die Belange unserer Kirche vor Ort engagieren und mit ihren Entscheidungen das Gemeindeleben prägen wollen. Wir können dankbar sein, dass sich so viele Menschen einbringen.“ Bei der Wahl am 27. November sind in den 29 Kirchengemeinden insgesamt 239 Mandate zu vergeben.
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