02/07/2024 0 Kommentare
Synode gibt grünes Licht für das Friedhofswerk
Synode gibt grünes Licht für das Friedhofswerk
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Synode gibt grünes Licht für das Friedhofswerk
Ab 2017 soll es an der Westküste ein Friedhofswerk geben, unter dessen Dach Friedhöfe aus Nordfriesland und Dithmarschen, die das wünschen, verwaltet werden können. Heute gaben die Synoden der beiden Kirchenkreise dazu das Signal. Vorangegangen waren umfassende Informationen von Fachleuten der Arbeitsgemeinschaft „Friedhöfe der Zukunft“, die mit Hochdruck Lösungsmodelle für die auf der Hand liegenden Probleme erarbeitet hat. Ein Friedhofswerk, organisiert als „Selbständige Anstalt öffentlichen Rechtes“, so legte die Arbeitsgemeinschaft dar, sei der Weg, der am ehesten effektive Strukturen mit guten Beteiligungsmöglichkeiten verbinden könne.
Bundesweit stehen die Friedhöfe vor finanziellen Herausforderungen, die allein mit einer Anhebung der Gebühren nicht mehr bewältigt werden können. Grund dafür ist in erster Linie der rasante Wandel der Bestattungskultur: Waren vor wenigen Jahrzehnten noch Urnenbestattungen die absolute Ausnahme, kehrt sich jetzt das Verhältnis zu den Erdbestattungen um. Gab es früher auf den Friedhöfen noch große Familiengrabanlagen, ist jetzt die Tendenz zu kleinen Grabfeldern deutlich erkennbar. Blieben früher Kinder und Angehörige in der Regel in der Nähe ihres Geburtsortes, leben sie heute oft weit weg. Sie können die Gräber nicht mehr pflegen und geben sie nach Ablauf der Ruhezeit auf.
Beim Friedhofswerk geht es darum, Kräfte zu bündeln, Abläufe zu optimieren und einheitliche Regelungen zu schaffen. Eine marktorientierte Preispolitik gehört dazu, es werden aber auch Gespräche mit den Kommunen über eine Kostenbeteiligung geführt werden müssen. Ziel ist die dauerhafte wirtschaftliche Stabilität der Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft.
Das Friedhofswerk wird die Friedhöfe, die das wünschen, einheitlich verwalten: Gut ausgebildetes Personal kann sich dann auch friedhofsübergreifend gezielt unterstützen und gegenseitig vertreten, ohne dass es einen großen Verwaltungsaufwand gibt. Gebührensatzungen, Personalführung, Einhaltung und Umsetzung von Rechtsverordnungen und Sicherheitsvorschriften – das alles liegt dann in der Hand des Friedhofswerks. Ein gemeinsamer Maschinenpark kann für eine effektivere Bewirtschaftung mehrerer Friedhöfe genutzt werden. Ein großes Thema war auf der Synode das Haftungsrisiko. „Dieses große Risiko kann man ehrenamtlich nicht mehr verantworten“, sagten sowohl die stellvertretende Pröpstin Astrid Buchin als auch Propst Dr. Andreas Crystall.
Mit der Entscheidung heute wird auch der bereits begonnene Beteiligungsprozess fortgesetzt, der Besuche in den Regionen, bei den Entscheidungsträgern und bei den Mitarbeitenden vorsieht. Niemand müsste entlassen werden, so Astrid Buchin, die Verträge könnten übernommen werden. Bei der Herbstsynode am 12. November soll es dann zur Beschlussfassung kommen. Wichtig seien auch in Zukunft die Friedhofsausschüsse vor Ort. „Wir brauchen die Friedhofsausschüsse für die inhaltliche Begleitung“, betont Astrid Buchin. „Ein Friedhof allein kann die Aufgaben der Zukunft nicht mehr bewältigen“, sagte sie. „Wir würden gerne aus vielen Einzelkämpfern ein Team machen.“
Mehr Info: Bestattungskultur im Wandel
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Strukturveränderung im Jugendwerk
Downloads:
Bericht des PropstesBericht des Propstes
Ansprache zur Synodenandacht von Dr. Andreas Crystall
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